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Längst vorbei sind die Zeiten, in denen sämtliche Zahlungen in Bargeld abgewickelt wurden. Heutzutage fließt der Großteil der Zahlungen bargeldlos über unsere Konten. Ein eigenes Girokonto ist daher unerlässlich, um am Zahlungsverkehr überhaupt teilnehmen zu können. Doch hat jeder ein Recht auf ein eigenes Konto? Und was kann man tun, wenn eine Bank die Kontoeröffnung ablehnt? Bei uns erfahren Sie es!
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich hat jeder Mensch in Deutschland das Recht, ein Girokonto bei einer Bank zu eröffnen.
- Das sogenannte Basiskonto, umgangssprachlich auch Jedermann-Konto genannt, kann auch bei schlechter Bonität eröffnet werden. Es muss allerdings nicht kostenlos angeboten werden.
- Pro Person darf nur ein Basiskonto eröffnet werden. Bei zwingenden Gründen kann die Bank die Eröffnung eines Basiskontos auch ablehnen.
Girokonto für Jedermann eröffnen – Das ist wichtig
Ohne ein eigenes Girokonto kommt heutzutage wohl niemand mehr aus. Arbeitslöhne und Gehälter sowie Sozialleistungen werden bargeldlos überwiesen und auch die Miete oder die Nebenkosten werden heutzutage nicht mehr per Geldboten verschickt. Mit dem seit 2016 geltenden Zahlungskontengesetz hat jeder in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ein eigenes Girokonto.
Banken dürfen Interessenten also nicht mehr grundsätzlich aufgrund einer schwachen Bonität oder aus anderen Gründen ablehnen. Es muss immer mindestens die Eröffnung eines sogenannten Basiskontos ermöglicht werden. Zu den Anspruchsberechtigten für ein solches Basiskonto gehören alle geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren, die sich legal innerhalb der Europäischen Union aufhalten. Somit können auch Asylsuchende, geduldete Ausländer sowie Wohnungslose ein eigenes Girokonto eröffnen.
Was ist ein Basiskonto?
Als Girokonto für Jedermann müssen Banken ein sogenanntes Basiskonto anbieten. Im Gegensatz zu der Vielzahl unterschiedlicher Kontomodelle der verschiedenen Banken handelt es sich bei einem Basiskonto um ein Girokonto mit den grundlegendsten Funktionen. Dazu gehören:
- Überweisungen tätigen und empfangen
- Lastschriften einrichten
- Kartenzahlungen tätigen
- Ein- und Auszahlungen von Bargeld vornehmen.
Dank dieser Funktionen soll es jedem Menschen ermöglicht werden, mit einem Jedermann-Konto am Zahlungsverkehr teilhaben zu können. Das Basiskonto wird in der Regel allerdings nur auf Guthabenbasis geführt. Das bedeutet, dass kein Dispo-Kredit eingerichtet werden kann und auch eine echte Kreditkarte zum Basiskonto gibt es nicht. Es kann nur das Guthaben ausgegeben werden, welches sich tatsächlich auf dem Konto befindet.
Was kostet ein Girokonto für Jedermann?
Banken müssen das Basiskonto nicht kostenlos anbieten. Allerdings müssen die Gebühren für das Jedermann-Konto laut Gesetz „angemessen“ sein. Da diese „angemessene“ Höhe der Kontogebühren nicht näher definiert ist, fallen diese bei den einzelnen Banken sehr unterschiedlich aus. Einige Banken bieten das Girokonto für Jedermann ohne Kontoführungsgebühren an. Neben diesen können aber grundsätzlich auch weitere Kosten anfallen wie beispielsweise für:
- Überweisungen
- Lastschriften
- Ein- und Auszahlungen von Bargeld
- Jährliche Kartengebühr der Girocard.
Grundsätzlich gilt: Direktbanken sind meist günstiger als Filialbanken. Im Gegensatz zu den Filialbanken betreiben diese allerdings keine eigenen Filialen, wodurch auch keine persönliche Beratung möglich ist. Auch die Verfügbarkeit von kostenlosen Geldautomaten zur Ein- und Auszahlung von Bargeld sollte bei der Wahl der passenden Bank berücksichtigt werden.
Auch ein Basiskonto kann abgelehnt werden
Grundsätzlich kann jeder der bereits genannten Anspruchsberechtigten ein Jedermann-Konto eröffnen. Allerdings haben Banken auch das Recht, unter gewissen Umständen die Eröffnung eines Basiskontos abzulehnen. Gründe dafür können sein, wenn bereits ein Basiskonto bei einer anderen Bank besteht oder es sich bei dem Antragsteller zur Kontoeröffnung um eine Person handelt, die der Bank in der Vergangenheit bereits einmal geschadet hat. Ein Jedermann-Konto kann auch seitens der Bank gekündigt werden, beispielsweise wenn:
- Das Konto für illegale Zwecke genutzt wird
- Beim Kontoantrag falsche Angaben gemacht wurden
- Der Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht
- Die Kontogebühren über mehrere Monate hinweg nicht gezahlt werden.
Welches Girokonto für Jedermann ist empfehlenswert?
Bei einem Girokonto für Jedermann handelt es sich um ein Konto, welches die grundlegenden Funktionen zur Teilnahme am Zahlungsverkehr bieten muss. Die Funktionen eines Basiskontos bei den einzelnen Banken unterscheiden sich daher kaum. Allerdings gibt es sehr wohl Unterschiede bei den Gebühren, welche die Banken für ein Girokonto für Jedermann erheben. Folgende Anbieter können wir dank ihrer niedrigen Gebühren grundsätzlich empfehlen:
Häufige Fragen zum Girokonto für Jedermann
Das eigene Girokonto ist die Grundlage, um am finanziellen Leben teilhaben zu können. Dementsprechend stellen sich auch immer wieder zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit dem Girokonto für Jedermann. Die meistgestellten Fragen haben wir Ihnen im Folgenden beantwortet.
Kann jeder ein Girokonto eröffnen?
Nach dem Zahlungskontengesetz hat in Deutschland grundsätzlich jeder, der sich legal in der Europäischen Union aufhält sowie über 18 Jahre alt und geschäftsfähig ist, ein Recht auf ein eigenes Girokonto. Banken müssen demnach immer ein sogenanntes Basiskonto anbieten.
Ist ein Basiskonto ein Girokonto ohne Schufa?
Grundsätzlich dürfen Banken Kunden für ein Basiskonto nicht aufgrund einer geringen Bonität ablehnen. Allerdings handelt es sich nicht zwingend um ein Girokonto ohne Schufa, da die meisten Banken dennoch eine Schufa-Abfrage bei der Eröffnung eines Basiskontos vornehmen. So soll sichergegangen werden, dass nicht bereits bei einer anderen Bank ein Girokonto für Jedermann existiert.
Darf eine Bank ein Girokonto für Jedermann ablehnen?
Wer ein Girokonto für Jedermann eröffnen möchte, kann nur unter bestimmten Bedingungen abgelehnt werden. So ist es beispielsweise der Fall, wenn bereits ein Basiskonto auf den eigenen Namen existiert oder der betreffenden Bank in der Vergangenheit Schaden zugefügt wurde.
Kann ein Girokonto für Jedermann gekündigt werden?
Auch ein Girokonto für Jedermann kann seitens der Bank gekündigt werden. Das kann der Fall sein, wenn das Konto für illegale Zwecke missbraucht oder falsche Angaben bei der Kontoeröffnung gemacht wurden. Auch wenn die fälligen Gebühren des Kontos über längere Zeit hinweg nicht bezahlt werden, ist die Bank berechtigt, das Basiskonto zu kündigen.
Wie kann ich ein Girokonto für Jedermann eröffnen?
Ein Basiskonto kann bei jeder beliebigen Bank eröffnet werden, sofern nicht schon ein eigenes Basiskonto bei einer anderen Bank besteht. Zur Kontoeröffnung können Sie eine der Filialen der gewünschten Bank aufsuchen. Die meisten Banken bieten die Kontoeröffnung auch online an. Bei Direktbanken kann die Kontoeröffnung ausschließlich online erfolgen.
Welche Banken erheben keine Kontoführungsgebühren für ein Basiskonto?
Viele Banken verzichten beim Girokonto für Jedermann auf die Erhebung von Kontoführungsgebühren. Allerdings sollten mögliche Bedingungen dafür sowie eventuelle weitere Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit dem Konto im Vorfeld genauestens miteinander verglichen werden.